Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bezahlung des Gesamtpreises ist im Voraus zu leisten und ist nicht erstattungsfähig, es sei denn, die Stornierung erfolgt innerhalb von 60 Tagen vor Anreise. Sollte die Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Anreise erfolgen, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Gesamtpreises erhoben. Bei Stornierung weniger als 30 Tage vor Anreise wird der gesamte Betrag fällig. Die Bezahlung des Gesamtpreises kann per Banküberweisung erfolgen. Sollte eine Rückerstattung der Stornogebühr oder des Gesamtpreises erfolgen, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung bearbeitet und überwiesen.

  • Bis zu 60 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren
  • Bis zu 30 Tage vor Anreise wird eine Stornogebühr von 50 % des Gesamtpreises erhoben
  • Bei Stornierung weniger als 30 Tage vor Anreise wird der gesamte Betrag fällig

Im Falle, dass die Hütte aufgrund von Witterungsbedingungen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen nicht nutzbar ist, wird der gesamte Betrag für die Buchung zurückerstattet. Es erfolgen keine weiteren Entschädigungszahlungen durch den Vermieter. Dies gilt auch für den Fall, dass die Hütte aufgrund von Reparaturen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht nutzbar ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Hütte jederzeit zu schließen oder den Betrieb einzustellen, falls dies aus sicherheitstechnischen oder sonstigen Gründen erforderlich ist.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Unfälle, die sich im Zusammenhang mit der Benutzung der Hütte ereignen. Der Mieter ist verpflichtet, die Hütte sorgfältig zu behandeln und Schäden, die während der Benutzung entstehen, dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder seine Mitbenutzer verursachen, und ist verpflichtet, den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Vermieter haftet nicht für Diebstähle oder Verlust von Wertsachen, die sich während des Aufenthaltes in der Hütte ereignen.

Bitte überprüfen Sie Ihr Zimmer bei der Ankunft auf Beschädigungen und melden Sie diese den MitarbeiterInnen. Nicht gemeldete Beschädigungen gehen zu Lasten des letzten Gastes und müssen verrechnet werden.

Aufsichtsplicht bei Gruppen:

Die Aufsichtsplicht liegt bei dem/der jeweils verantwortlichen GruppenleiterIn. Diese/r sorgt dafür, dass Belastungen für andere Gäste, Haus und MitarbeiterInnen, NachbarInnen und Natur in vertretbaren Grenzen gehalten werden.